Lohnbuchhaltung auslagern an B1
Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen kommen jeden Monat pünktlich, auch für Baulohn. Sie melden uns Änderungen, den Rest erledigen wir.
Erstellen laufender Lohn- und Gehaltsabrechnungen, auch Baulohn, gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG

Was B1 jeden Monat erledigt
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen für alle Mitarbeitenden
- Lohnsteuer-Anmeldung und Meldungen an die Krankenkassen
- Baulohn mit den Besonderheiten der Bauwirtschaft
- Ein- und Austritte, Änderungen bei Stunden und Gehalt
- Die Unterlagen für Ihre Ablage und für Ihren Steuerberater
Was Sie uns liefern
Neue Mitarbeitende mit ihren Stammdaten, die Stunden oder Fehlzeiten des Monats und jede Änderung beim Gehalt. Wie Sie uns das schicken, stimmen wir im Erstgespräch ab.
Ein Jahr hat zwölf Chancen, etwas zu vergessen. Deshalb erinnern wir Sie rechtzeitig vor jedem Abrechnungslauf an fehlende Angaben.
Häufige Fragen zur Lohnbuchhaltung
Darf B1 Lohnabrechnungen erstellen, obwohl B1 kein Steuerberater ist?
Ja. Das Steuerberatungsgesetz erlaubt die laufende Lohnabrechnung und die Lohnsteuer-Anmeldungen auch Buchhaltern (§ 6 Nr. 4 StBerG). Steuerliche Beratung gehört nicht dazu, die übernimmt Ihr Steuerberater.
Rechnet B1 auch Baulohn ab?
Ja. Baulohn hat eigene Regeln, etwa beim Saison-Kurzarbeitergeld und bei den Sozialkassen der Bauwirtschaft. Wir rechnen das für Ihre gewerblichen Mitarbeitenden mit ab.
Arbeitet B1 mit meinem Steuerberater zusammen?
Ja. Ihr Steuerberater bekommt von uns die Auswertungen und Unterlagen, die er für Jahresabschluss und Steuererklärungen braucht.
Was kostet die Lohnbuchhaltung bei B1?
Das hängt von der Zahl der Mitarbeitenden und den Besonderheiten Ihres Betriebs ab. Den Preis nennen wir Ihnen nach dem Erstgespräch.
Lohn abgeben, ab dem nächsten Monat
Wir melden uns in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.